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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 253/20(B) vom 15.05.20



Beschluss des Bundesrates
Wahl des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts

Der Bundesrat hat in seiner 989. Sitzung am 15. Mai 2020 gemäß Artikel 94 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit §§ 7 und 9 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht den vom Bundesrat am 23. November 2018 zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählten Herrn Prof. Dr. Stephan H a r b a r t h zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt.


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