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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 264/1/09 vom 29.05.09



Empfehlungen der Ausschüsse
Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung der Beschlüsse der Kommission von Bundestag und Bundesrat zur Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen Abstufung nicht mehr fernverkehrsrelevanter Bundesfernstraßen - Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen -

859. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2009

Der Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen zu fassen:

Zu Absatz 3 Satz 2, Absatz 3a - neu - und Absatz 4 Satz 2

Die Entschließung ist wie folgt zu ändern: *)

  • 1. a) In Absatz 3 Satz 2 sind nach dem Wort "Trägerschaft" die Wörter "bei angemessener finanzieller Kompensation" einzufügen.
  • 2. b) Nach Absatz 3 ist folgender Absatz einzufügen:
    • Der Bund stellt den Ländern zweckgebundene Mittel für Betrieb, Erhaltung, Um- und Ausbau sowie Lärmschutzmaßnahmen der abgestuften ehemaligen Bundesstraßen zur Verfügung. Dies gilt auch für die Bedarfsplanmaßnahmen, die auf dem abzustufenden Teilnetz liegen.
    • *) gilt bei Annahme von mindestens einer der Ziffern 1 bis 3 als mitbeschlossen
  • 3. c) In Absatz 4 ist Satz 2 wie folgt zu fassen:

    Dazu wird das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung den Verkehrsministerien der Länder noch vor Ende des Kalenderjahres ein entsprechendes Abstufungskonzept übersenden.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Insgesamt sollen rund 20.000 km in Straßen nach Landesrecht abgestuft werden.

Die Abstufung nicht mehr fernverkehrsrelevanter Bundesfernstraßen führt bei den betroffenen Ländern zu erheblich höheren Aufwendungen und dadurch zu Mehrbelastungen der Länderhaushalte.

Grundsätzlich wird von einem Aufwand für Betrieb, Unterhaltung, Erhaltung, Um- und Ausbau sowie Lärmschutz von ca. 60.000 €/km/Jahr ausgegangen.

Darüber hinaus besteht ein Finanzbedarf für die Maßnahmen des vordringlichen und weiteren Bedarfs des Bundesfernstraßenbedarfsplans von ca. 40.000 €/km/Jahr. Hinzu kommen noch die Kosten für erforderliche Lärmschutzmaßnahmen

Wegen dieser Belastungen ist zwingend eine finanzielle Kompensation für die Länder erforderlich, damit die Länder in die Lage versetzt werden, für die erforderlichen Mittel rechtzeitig die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Daher ist es erforderlich, dass die Kompensationsmodalitäten bereits vor dem verbindlichen Schreiben des Bundes an die Länder geklärt werden.

B.

  • 4. Der federführende Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, die Entschließung zu fassen.

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