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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 278/08 (PDF) vom 02.05.08



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 155. Sitzung am 11. April 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung - Drucksache 016/8658 - den von den Abgeordneten René Röspel, Ilse Aigner, Jörg Tauss und weiteren Abgeordneten eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stammzellgesetzes - Drucksache 016/7981 - in beigefügter Fassung angenommen.

Gesetz zur Änderung des Stammzellgesetzes

Vom...

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderungen des Stammzellgesetzes

Das Stammzellgesetz vom 28. Juni 2002 (BGBl. I S. 2277), zuletzt geändert durch Artikel 37 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407), wird wie folgt geändert:

  • 1. § 2 wird wie folgt gefasst:"
    § 2 Anwendungsbereich

    Dieses Gesetz gilt für die Einfuhr von embryonalen Stammzellen und für die Verwendung von embryonalen Stammzellen, die sich im Inland befinden."

  • 2. In § 4 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a wird die Angabe "1. Januar 2002" durch die Angabe "1. Mai 2007" ersetzt.
  • 3. § 13 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

    "Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ohne Genehmigung nach § 6 Abs. 1

    • 1. embryonale Stammzellen einführt oder
    • 2. embryonale Stammzellen, die sich im Inland befinden, verwendet."

Artikel 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

  • Fristablauf: 23.05.08
  • Initiativgesetz des Bundestages

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