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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 278/1/12 vom 25.06.12



Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Europäische Innovationspartnerschaft für Wasser - COM (2012) 216 final

899. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2012

A

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU), der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (U) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

  • 1. Der Bundesrat unterstützt die Ziele der Europäischen Innovationspartnerschaft für Wasser.

    Er ist allerdings der Auffassung, dass die Umsetzung der Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie zum Erhalt eines mengenmäßig guten Zustandes der Grundwasserkörper einen grundlegenden Schutz der Süßwasservorkommen gewährleistet.

    Die Begrenzung der Wasserentnahmen sollte daher auch die regionalen Verhältnisse berücksichtigen, insbesondere Maßnahmen zur Erhöhung der Grundwasserneubildung durch gezielte Versickerungsmaßnahmen und die Nutzung alternativer Wasservorkommen.

    Eine pauschale Begrenzung der Nutzung vorhandener erneuerbarer Wasserressourcen auf unter 20 Prozent würde die Bemühungen zur Umsetzung von Programmen für ein innovatives Wassermanagement erheblich beeinträchtigen. Gerade die Investitionsbereitschaft potenzieller Wassernutzer in solche Maßnahmen würde hierdurch sinken.

  • 2. Quantitative fachliche Zielsetzungen sind in der Innovationsstrategie verfehlt und sollten der geplanten Fachstrategie der Kommission, dem "Blueprint für den Schutz der europäischen Gewässer" vorbehalten bleiben. Die europaweite Festlegung einer pauschalen quantitativen Entnahmebeschränkung ist nicht konsistent mit dem Konzept der Wasserrahmenrichtlinie, die zulässt, regional unterschiedliche Gegebenheiten durch spezifische Lösungen zu berücksichtigen.

B

  • 3. Der Ausschuss für Kulturfragen und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.

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