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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 289/10 (PDF) vom 11.05.10



Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union im Bereich des Sports

Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt V Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung vom 12. Juni 2008) ist um folgende Gremien ergänzt worden:

  • a) Sportministerrat (Rat Bildung, Jugend und Kultur; Bereich: Sport) inkl. Ratsarbeitsgruppe Sport
  • b) EU-Sportdirektorenkonferenz
  • c) EU-Sportforum
  • d) Arbeitsgruppe der Kommission "Sport und Gesundheit"
  • e) Arbeitsgruppe der Kommission "Sport und Wirtschaft"
  • f) Arbeitsgruppe der Kommission "Gemeinnützige Sportorganisationen"
  • g) Arbeitsgruppe der Kommission "Bildung und Weiterbildung im Sport" sowie
  • h) Arbeitsgruppe der Kommission "Integration im und durch Sport".

Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 und 2 EUZBLG i. V. m. Abschnitt V der Bund-Länder-Vereinbarung für diese Gremien je eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme benennen.


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