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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 291/14(B) HTML PDF vom 11.07.14



Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften

Der Bundesrat hat in seiner 924. Sitzung am 11. Juli 2014 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 3. Juli 2014 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 105 Absatz 3, Artikel 107 Absatz 1 sowie Artikel 108 Absatz 4 und 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.

Der Bundesrat hat ferner folgende Entschließung gefasst:

  • a) Der Bundesrat begrüßt, dass in das vorliegende Gesetz weitere wichtige steuerfachliche Anliegen der Länder, insbesondere Maßnahmen zur Eindämmung von missbräuchlichen Umstrukturierungs- und Umgehungsfällen im Bereich der Ertragsteuern und Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Übertragung der Steuerschuldnerschaft in der Bauwirtschaft, aufgenommen wurden.
  • b) Der Bundesrat bewertet demgegenüber kritisch, dass die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates weniger als der Hälfte der Steueränderungswünsche der Länder zur Erleichterung des Gesetzesvollzugs zugestimmt und im Übrigen lediglich eine Prüfung der vom Bundesrat als notwendig erachteten Maßnahmen zugesagt hat.
  • c) Ferner kritisiert der Bundesrat, dass durch das Gesetz die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Hörbücher ausgedehnt wird. Die Neuregelung führt zu Steuerausfällen und zu neuen Abgrenzungsproblemen. Neue Ermäßigungstatbestände sollten nur nach einer generellen Revision aller Ermäßigungstatbestände eingeführt werden.
  • d) Der Bundesrat verknüpft seine Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetz mit dem Verweis auf die Zusage der Bundesregierung, die übrigen Ländervorschläge zeitnah zu prüfen, damit diese noch im zweiten Halbjahr 2014 in einem weiteren steuerlichen Gesetzgebungsverfahren umgesetzt werden können.
  • e) Der Bundesrat weist zudem mit Nachdruck darauf hin, dass im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD steuerpolitische Maßnahmen mit unmittelbaren Wirkungen auf die Verbesserung der Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen vereinbart worden sind (Steuerpflicht der Veräußerungsgewinne aus Streubesitzanteilen, systemwidrige umwandlungssteuerrechtliche Gestaltungen). Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die diesbezüglichen Fragen ebenfalls zügig und in enger Zusammenarbeit mit den Ländern gesetzgeberisch aufzugreifen.

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