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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 295/1/12 vom 01.06.12



Empfehlungen der Ausschüsse
Gesetz zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

897. Sitzung des Bundesrates am 15. Juni 2012

A

  • 1. Der federführende Wirtschaftsausschuss und der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfehlen dem Bundesrat, zu dem Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

B

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit empfiehlt dem Bundesrat ferner, die nachstehende Entschließung zu fassen:

  • 2. Der Bundesrat hält folgende weitergehende Maßnahme für geboten:

    Anhebung der maximalen Fördersumme für Wärme-/Kältespeicher in § 7b KWKG von 5 Mio. Euro je Projekt auf 10 Mio. Euro je Projekt.

  • 3. Der Bundesrat stellt fest, dass mit dem Verzicht auf KWK-Zuschläge für Anlagen, die aus industrieller Abwärme Strom erzeugen (z.B. mit Hilfe von ORC-Anlagen), große Abwärmemengen für die Stromerzeugung weiterhin ungenutzt bleiben werden dürften.

    Der Bundesrat bedauert es auch, dass kein Technologiebonus für Brennstoffzellen als KWK-Anlagen gewährt wird. Dieser hätte zu einer Marktdurchdringung und zu Skaleneffekten beitragen und somit dieser besonders effizienten Technologie zum Durchbruch verhelfen können.

    Der Bundesrat bittet die Bundesregierung zu prüfen, inwieweit die genannten Technologien nicht doch noch bei einer zukünftigen Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes berücksichtigt oder in Förderprogramme integriert werden können, um die damit verbundenen Energieeffizienzpotenziale auszuschöpfen.


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