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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 295/4/08 vom 11.06.08



Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Kindern unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege
(Kinderförderungsgesetz - KiföG)

Punkt 13 der 845. Sitzung des Bundesrates am 13. Juni 2008

Zu Artikel 1 Nr. 15 (§ 74a Satz 1a SGB VIII)

Artikel 1 Nr. 15 ist wie folgt zu fassen:

"15. In § 74a wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt:

  • "Dabei sollen alle Träger von Einrichtungen, die die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtungen erfüllen, gleich behandelt werden, sofern Landesrecht nichts anderes bestimmt." "

Begründung

Mit dieser Ergänzung des Regierungsentwurfs ist sichergestellt, dass die Kompetenz der Länder bei Regelungen im Bereich der Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder erhalten bleibt. Zugleich wird grundsätzlich ermöglicht, dass Einrichtungen in privatgewerblicher Trägerschaft gegenüber gemeinnützigen Trägern gleich behandelt werden, die Länder aber hiervon abweichende Regelungen treffen können.


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