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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 298/15*) vom 29.06.15 (Grunddrucksache 113/14 (PDF) )



Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. XXX/XXX des Europäischen Parlaments und des Rates [Verordnung über amtliche Kontrollen] und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates - COM (2014) 180 final

935. Sitzung des Bundesrates am 10. Juli 2015

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union (EU) und der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz (AV) empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

  • 1. Der Bundesrat sieht mit großer Sorge, dass trotz einer Einigung im Rat keine Ergebnisse vorliegen, die den Forderungen des Bundesrates in seiner Stellungnahme vom 23. Mai 2014 (BR-Drucksache 113/14(B) HTML PDF ) ausreichend Rechnung tragen und gegenüber den bestehenden Rechtsvorschriften eine bessere Entwicklung der ökologischen Land- und Ernährungswirtschaft erwarten lassen.
  • 2. Der Bundesrat sieht weiterhin die große Gefahr, dass eine unausgereifte Revision der Verordnung die Biobranche schwächen und die notwendige Weiterentwicklung behindern wird.
  • 3. Der Bundesrat bestärkt die Bundesregierung in ihrer Haltung, mit der sie insbesondere keine Verordnung unterstützt, die spezifische Grenzwerte für nicht zugelassene Stoffe in ökologischen Erzeugnissen festlegt, und begrüßt die diesbezügliche Einigung.
  • 4. Der Bundesrat erkennt zwar die Teilerfolge bei den Beratungen des Kommissionsvorschlags im Rat für Landwirtschaft und Fischerei an, er sieht aber nach wie vor [grundlegenden] Änderungsbedarf aus den folgenden Gründen:
  • 5.
    • a) Bürokratie und Verwaltungsaufwand werden nicht reduziert,
    • b) das Prinzip der Prozessorientierung wird nicht durchgängig beibehalten,
    • c) die Produktionsregeln und die Kontrolle ihrer Einhaltung werden nicht klar als eine Einheit angesehen,
    • d) die Ermächtigungen zu delegierten Rechtsakten sind nicht deutlich reduziert worden; alle wesentlichen Regelungen sollen unter Einbeziehung von Experten aus den Mitgliedstaaten entwickelt und im Ratsrecht eindeutig festgelegt werden,
    • e) der Abbau von Ausnahmen erfolgt nicht praxisnah und mit zeitlicher Abstufung; der Abbau von Ausnahmen muss mit Aktivitäten zur Entwicklung des Angebots an Ökoeiweißfutter, Ökosaat- und -pflanzgut und Ökojungtieren verknüpft werden,
    • f) Anforderungen an den Tierschutz werden gegenüber der aktuellen Verordnung abgesenkt,
    • g) die Importregelung birgt weiterhin die Gefahr einer Abschottung Europas und Reduzierung der Einfuhren insbesondere aus Entwicklungsländern.
  • 6. Der Bundesrat stellt fest, dass insbesondere auch durch die Vielzahl an vorgesehenen delegierten Rechtsakten zentrale Fragen noch offen sind. Der Bundesrat ist daher der Auffassung, dass im weiteren Beratungsverfahren auf EU-Ebene Nachbesserungen bei notwendigen Ausnahmen beim Einsatz von Ökosaatgut vorzunehmen sind. Aktuell wäre es nicht möglich, für alle Kulturen Saatgut in Öko-Qualität bereitzustellen. Dies gilt insbesondere für regionale Gemüse- und Obstsorten, deren Erhaltung auch erklärtes Ziel der EU-Öko-Verordnung ist.
  • 7. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, im weiteren Verfahren auf Nachbesserungen im Importbereich hinzuwirken. Für Importe aus Drittländern, insbesondere Entwicklungsländern, ist eine 1 : 1-Umsetzung der EG-Öko-Verordnung bedingt durch regionale und strukturelle Unterschiede nur schwer möglich. Wie bisher sollte neben dem Konformitätsprinzip auch das Äquivalenzprinzip anwendbar sein, um einen Marktzugang in die EU zu ermöglichen.
  • 8. Der Bundesrat hält es für erforderlich, dass im weiteren Verfahren die Vorgaben für Gemeinschaftsweiden von konventionellen und ökologischen Tieren angepasst werden. Es sollte wie bisher ausreichend sein, dass als Voraussetzung für eine gleichzeitige Beweidung (Bio-Tiere/konventionell gehaltene Tiere) die Flächen mindestens drei Jahre zurückliegend allenfalls mit im Öko-Landbau erlaubten Dünge- und Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden.
  • 9. Der Bundesrat hält es für notwendig, im weiteren Gesetzgebungsverfahren auf eine weitere Reduzierung der Ermächtigungen zu delegierten Rechtsakten hinzuwirken. Der Bundesrat begrüßt in diesem Zusammenhang, dass bisher bereits eine Reihe von Ermächtigungen zu delegierten Rechtsakten zu Durchführungsrechtsakten umgewandelt wurden.
  • 10. Der Bundesrat sieht dringenden Handlungsbedarf zur Verbesserung und Beschleunigung der Vernetzung der Kommunikation unter den Mitgliedstaaten, insbesondere für den Zweck der Rückverfolgung bei Schadensereignissen.
  • 11. Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich nachdrücklich dafür einzusetzen, dass der von der Kommission angekündigte "Aktionsplan für die Zukunft der ökologischen Erzeugung in der EU" eine entsprechende finanzielle Ausstattung in den Forschungs- und Förderprogrammen der Kommission erhält.
  • 12. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, die Länder im weiteren Rechtsetzungsverfahren auf EU-Ebene eng einzubinden.
  • *) Erster Beschluss des Bundesrates vom 23. Mai 2014, BR-Drucksache 113/14(B) HTML PDF Wiederaufnahme der Beratungen gemäß § 45a Absatz 4 GO BR (jetzt: EU, AV)

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