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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 301/2/12 vom 05.07.12



Antrag des Freistaates Bayern
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
(Verkehrsteueränderungsgesetz - VerkehrStÄndG)

Punkt 15 der 899. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2012

Der Bundesrat möge zu dem Gesetzentwurf wie folgt Stellung nehmen:

Zum Gesetzentwurf allgemein

Stärkung des Luftverkehrsstandortes Deutschland

Vor dem Hintergrund der schwierigen Situation der Luftverkehrswirtschaft in Deutschland hält es der Bundesrat für erforderlich, die Luftverkehrsteuer auf der Grundlage der Ergebnisse des Gutachtens, das die Schweizer Beratungsgesellschaft INFRAS im Auftrag des Bundesfinanzministeriums im Rahmen der Evaluierung der Steuer erstellt hat, auf den Prüfstand zu stellen. Priorität muss die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Luftverkehrsstandortes Deutschland haben.

Darüber hinaus wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine harmonisierte Besteuerung des Flugverkehrs innerhalb der Europäischen Union einzusetzen. Nur so können Wettbewerbsverzerrungen weitgehend vermieden werden.

Aus Sicht des Bundesrates deutet viel darauf hin, dass die Luftverkehrsteuer die Entwicklung eines Marktes negativ beeinflusst, der für die Vernetzung der Wirtschaft sowie für attraktive touristische Angebote von erheblicher Bedeutung ist:

  • - Die Luftverkehrsteuer führt im Kurz-, Mittel- und Langstreckenbereich zu Wettbewerbsnachteilen der Fluggesellschaften gegenüber inner - und außereuropäischen Konkurrenten. Unter anderem erschwert die Luftverkehrsteuer deutschen Fluggesellschaften, die sich in einem international hoch wettbewerbsintensiven Markt befinden, Investitionen in neuestes und emissionsarmes Fluggerät. - Zudem fördert die Luftverkehrsteuer das Ausweichen von Passagieren an grenznahe Flughäfen im Ausland. Sie führt auch dazu, dass Fluggesellschaften zusätzliche Mittel- und Langstreckenflüge nicht an deutschen, sondern an anderen europäischen Drehkreuzen auflegen. Entsprechendes Wachstum findet also im Ausland statt.
  • - Gerade kleinere Flughäfen mit einem hohen Anteil an Inlandsflügen sowie einem ausgeprägten Low Cost Segment sind von den Wirkungen der Luftverkehrsteuer besonders betroffen. Bei den Flughäfen Frankfurt Hahn, Weeze und Erfurt bewegte sich der Rückgang der Passagierzahlen im zweistelligen Prozentbereich. Aber auch Flughäfen wie Nürnberg (./.2,6 %) oder Bremen (./.4,2 %) mussten eine negative Entwicklung erfahren. Diese kleineren Flughäfen besitzen jedoch eine wichtige Bedeutung für die internationale Anbindung der regionalen Wirtschaft. Gerade für exportorientierte Unternehmen ist die Nähe zu internationalen Verkehrsflughäfen ein durchaus bedeutsamer Standortfaktor.

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