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Berichtigung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften
(Personenstandsrechts-Änderungsgesetz - PStRÄndG)

Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 7. Juni 2012 Folgendes mitgeteilt:

Mit Schreiben der Bundeskanzlerin an den Präsidenten des Bundesrates vom 25. Mai 2012 wurde der im Betreff genannte Gesetzentwurf mit der Bitte übersandt, die Zustimmung des Bundesrates herbeizuführen (BR-Drs. 304/12 (PDF) ).

Durch ein Büroversehen wurde der Gesetzentwurf ohne Eingangsformel zugeleitet.

Ich bitte, dieses im Wege einer Berichtigungsdrucksache zu korrigieren. Das Korrekturblatt ist als Anlage beigefügt.

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (Personenstandsrechts-Änderungsgesetz - PStRÄndG)

Vom ...

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung des Personenstandsgesetzes

Das Personenstandsgesetz vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), das zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  • 1. In § 7 Absatz 3 werden vor dem Punkt am Ende ein Semikolon und die Wörter "dies gilt nicht für stillgelegte Registereinträge nach § 47 Absatz 4" eingefügt."
  • 2. § 15 wird wie folgt geändert:
    • a) In Absatz 1 Nummer 2 werden nach dem Wort "Geburt" ein Komma und die Wörter "ihr Geschlecht" eingefügt.
    • b) Absatz 1 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:

      "3. die nach der Eheschließung geführten Vor- und Familiennamen der Ehegatten."

    • c) In Absatz 2 wird der abschließende Punkt in Nummer 3 durch ein Komma ersetzt und folgende Nummer 4 angefügt:

      "4. auf das Sachrecht, dem die Namensführung der Ehegatten unterliegt."

  • 3. § 16 Absatz 1 wird wie folgt gefasst:

    (1) Zum Eheeintrag werden Folgebeurkundungen aufgenommen über

    • 1. den Tod des erstverstorbenen Ehegatten,
    • 2. die Todeserklärung oder die gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Ehe-

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