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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 305/18 (PDF) vom 26.06.18



Antrag des Freistaats Thüringen
Entschließung des Bundesrates - Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zukunftsfest gestalten

Freistaat Thüringen Erfurt, den 26. Juni 2018
Der Ministerpräsident

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Thüringer Landesregierung hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zukunftsfest gestalten zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Bundesrates den zuständigen Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Bodo Ramelow

Entschließung des Bundesrates
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zukunftsfest gestalten

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

  • 1. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass der mit der EU-Kommission ausgehandelte Kompromiss zur Eigenversorgung für KWK-Neuanlagen zu einer finalen Genehmigung führt und zeitnah im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) umgesetzt wird.
  • 2. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die geplante Absenkung der KWK-Förderung für Bestandsanlagen nochmals zu überprüfen.

Begründung:

Zu 1.

Die kommunizierte Einigung der Bundesregierung mit der EU-Kommission in Sachen Eigenversorgung KWK-Neuanlagen gibt den betroffenen Unternehmen den geforderten sicheren regulatorischen Rahmen.

Bei grundsätzlich positiver Einschätzung bleibt jedoch die Formulierung der konkreten EU-Entscheidung abzuwarten. Dabei muss die finale Genehmigung durch die EU-Kommission und die erforderliche gesetzliche Umsetzung schnellstmöglich erfolgen, um den betroffenen Unternehmen Planungssicherheit zu geben.

Zu 2.

Die von der Bundesregierung angekündigte Kürzung bei der Förderung von KWK-Bestandsanlagen erstreckt sich auf alle betrachteten Größenklassen gleichermaßen, obwohl sich die Anlagen in ihrer Wirtschaftlichkeit je nach Typ erheblich unterscheiden. Insbesondere bei mittelgroßen und kleineren KWK-Anlagen ergeben Gutachten, dass keine Überförderung aus dem KWKG besteht.

Die geplante Absenkung der Förderquote würde insbesondere eine Reihe kommunaler Versorgungsunternehmen treffen, die im Vertrauen auf eine angemessene Förderung nachhaltig in neue hocheffiziente Anlagen investierten.


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