umwelt-online [Aktuell ] [Preise (PDF)] [BR ] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]  

Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 308/1/10 vom 25.06.10



Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes - Antrag der Freistaaten Bayern, Sachsen -

873. Sitzung des Bundesrates am 9. Juli 2010

A.

Der federführende Verkehrsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderungen beim Deutschen Bundestag einzubringen:

  • 1. Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b (§ 2 Absatz 10a Satz 1 StVG)

    In Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b sind in § 2 Absatz 10a Satz 1 nach dem Wort "können" die Wörter "ehrenamtlich tätigen" einzufügen.

    Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

    Nach dem Willen des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung sollten die Regelungen über den so genannten "Feuerwehrführerschein" im Fünften Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ausschließlich für ehrenamtlich Tätige gelten (vgl. Bundestags-Plenarprotokoll 16/231 vom 3. Juli 2009, Seite 26209 ff. sowie BT-Drucksache 016/13108, Seite 6).

    Eine Klarstellung im Wortlaut der Vorschrift ist zur Vermeidung unterschiedlicher landesrechtlicher Regelungen im Interesse der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit erforderlich.

    2. Zur Begründung, B. Besonderer Teil zu Artikel 1 Nummer 2 (§ 6)

    In der Begründung, B. Besonderer Teil zu Artikel 1 Nummer 2 (§ 6) ist folgender Satz anzufügen:

    • Eine Regelung zur Umschreibung der Fahrberechtigung in eine allgemeine Fahrerlaubnis der Klasse C 1 ist ausgeschlossen.

    Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

    Die Ergänzung der Begründung ist im Interesse der Rechtsklarheit erforderlich.

B.

  • 3. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.

C.

  • 4. Der federführende Verkehrsausschuss schlägt dem Bundesrat vor Herrn Staatsminister Joachim Herrmann (Bayern) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zum Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen zu bestellen.

Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.