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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 309/11(B) HTML PDF vom 08.07.11



Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Lebensversicherung und Naturkapital - Eine Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020 KOM (2011) 244 endg.

Der Bundesrat hat in seiner 885. Sitzung am 8. Juli 2011 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

  • 1. Der Bundesrat unterstützt das Ziel der Kommission, den Zustand der Biodiversität in Europa weiter zu verbessern.
  • 2. Die globale Bedeutung des Umwelt-, Natur- und Klimaschutzes erfordert es, dass Maßnahmen zum Schutz von Wasser, Luft, Klima und Biodiversität auf europäischer Ebene ergriffen werden, um die Wohlfahrt der europäischen Bürgerinnen und Bürger nachhaltig zu gewährleisten. Daher begrüßt der Bundesrat die Mitteilung der Kommission zur Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020 und stellt fest, dass hierdurch die notwendigen politischen Anstrengungen unternommen werden, um den Verlust der natürlichen Vielfalt zu stoppen und den Trend umzukehren.
  • 3. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei den weiteren Beratungen der Mitteilung in europäischen Gremien darauf hinzuwirken, dass
    • - international eingegangene Verpflichtungen zur Biodiversität in der EU 1:1 umgesetzt werden und in eine globale Strategie einzubinden sind,
    • - die Grundsätze der Subsidiarität und der Verwaltungsvereinfachung angemessen berücksichtigt werden.
  • 4. Der Bundesrat unterstützt die in der Mitteilung aufgeführten spezifischen Maßnahmen zur Zielerreichung, die dazu beitragen, den Verlust an biologischer Vielfalt und die Verschlechterung der Ökosystemdienstleistungen aufzuhalten.
  • 5. Der Bundesrat betont in diesem Zusammenhang u.a. die erforderlichen Beiträge der Land- und Forstwirtschaft zur Erhaltung und Verbesserung der Biodiversität und weist auf die Wichtigkeit der Ausgestaltung einer effektiven Ökologisierungskomponente im Rahmen der zukünftigen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) hin.
  • 6. Der Bundesrat begrüßt, dass künftig nach den Vorschlägen der Kommission die Direktzahlungen stärker an die Bereitstellung öffentlicher Umweltgüter gekoppelt werden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass die Cross-Compliance-Vorschriften vereinfacht und auf die Erreichung eines guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustandes zielgenauer ausgerichtet werden.

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