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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 313/1/18 vom 02.07.18



Empfehlungen der Ausschüsse
Sechzehntes Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes
(16. AtGÄndG)

969. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2018

A

  • 1. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.

B

  • 2. Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat ferner, die folgende Entschließung zu fassen:
    • a) Der Bundesrat begrüßt, dass mit dem Sechzehnten Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2016 zur 13. Atomgesetz-Novelle aus dem Jahr 2011 umgesetzt wird und dabei erneut das Ziel "einer frühestmöglichen Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität" bekräftigt wird
    • b) Der Bundesrat hält es für unbedingt erforderlich, die weitere Abwicklung des Atomausstiegs so zu gestalten, dass sie einer Umsetzung der Energiewende nicht zuwiderläuft.
    • c) Der Bundesrat bedauert, dass die in der Stellungnahme des Bundesrates adressierten Punkte nicht aufgegriffen wurden und auch die Anregungen der Sachverständigen aus der öffentlichen Anhörung vom 13. Juni 2018 im Deutschen Bundestag nicht weiter berücksichtigt wurden. Der Bundesrat bedauert ferner, dass die von vielen Seiten vorgetragene Kritik, der vorgesehene finanzielle Ausgleich überschreite das vom Verfassungsgericht als nötig erachtete Maß, nicht angemessen berücksichtigt wurde.

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