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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 333/1/14 vom 05.09.14



Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Neuregelung der Durchführung der unionsrechtlichen Regelungen über Erzeugerorganisationen im Sektor Obst und Gemüse und zur Änderung der InVeKoS-Verordnung

925. Sitzung des Bundesrates am 19. September 2014 der Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:

Zu Artikel 1 (§ 13 Absatz 3 Satz 1, § 18 Absatz 3 Satz 2 OGErzeugerOrgDV)

Artikel 1 ist wie folgt zu ändern:

  • a) § 13 Absatz 3 Satz 1 ist wie folgt zu fassen:

    "Zu dem in Absatz 2 bestimmten Zweck haben die Erzeugerorganisationen der zuständigen Stelle jährlich bis zum 15. Februar die Namen und Anschriften aller Mitglieder, die im jeweils vorangegangenen Beihilfejahr Mitglieder waren, und im Falle von Erzeugern zusätzlich deren Betriebsnummer nach § 6a der InVeKoS-Verordnung, mitzuteilen."

  • b) In § 18 Absatz 3 Satz 2 sind die Wörter "schriftlich" und "eine andere Form oder" zu streichen.

Begründung:

Klarstellung des Gewollten im Hinblick auf eine elektronische Kommunikation.


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