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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 342/09 (PDF) vom 24.04.09



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Ergänzung behördlicher Aufgaben und Kompetenzen im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 217. Sitzung am 23. April 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drucksache 016/12518 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung behördlicher Aufgaben und Kompetenzen im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes - Drucksache 016/12232 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

  • 1. In Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a wird Doppelbuchstabe cc wie folgt gefasst:
    • "cc) Folgender Satz wird angefügt:

      "Im Fall des Satzes 2 Nummer 3 bestimmt sich die Entschädigung der zur Auskunft Verpflichteten in entsprechender Anwendung des § 23 Absatz 2 des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718) in der jeweils geltenden Fassung.""

  • 2. In Artikel 2 Nummer 1 wird Buchstabe b wie folgt gefasst:
    • "b) Nach Absatz 1 werden folgende Absätze 1a und 1b eingefügt:

      "(1a) ... [wie Gesetzentwurf] ... (1b) Dem Bundesamt kann zur Wahrnehmung der Aufgaben nach Absatz 1a Nummer 2 oder Nummer 3 durch das Bundesministerium durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Befugnis zum Verkehr mit den zuständigen Behörden und sonstigen Einrichtungen im Ausland übertragen werden.""


Fristablauf: 15.05.09
Erster Durchgang: Drucksache. 058/09 (PDF)


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