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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 343/09 (PDF) vom 24.04.09



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes und des Düngegesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 217. Sitzung am 23. April 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Drucksache 016/12696 - den von der Bundesregierung eingebrachten

  • Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes - Drucksache 016/12117 -

mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

  • 1. Die Bezeichnung des Gesetzes wird wie folgt gefasst:

    "Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes und des Düngegesetzes".

  • 2. Die Bezeichnung des Artikels 1 wird wie folgt gefasst:

    "Artikel 1
    Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes
    ".

  • 3. Nach Artikel 1 wird folgender Artikel 2 eingefügt:

    Artikel 2
    Änderung des Düngegesetzes

    In § 2 Satz 1 des Düngegesetzes vom 9. Januar 2009 (BGBl. I S. 54, 136) wird Nummer 1 wie folgt gefasst:

    • "1. sind Düngemittel Stoffe, ausgenommen Kohlendioxid und Wasser, die dazu bestimmt sind,
      • a) Nutzpflanzen Nährstoffe zuzuführen, um ihr Wachstum zu fördern, ihren Ertrag zu erhöhen oder ihre Qualität zu verbessern, oder
      • b) die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten oder zu verbessern;"."
  • 4. Der bisherige Artikel 2 wird neuer Artikel 3; seine Bezeichnung wird wie folgt gefasst:

    "Artikel 3
    Inkrafttreten
    ".


Fristablauf: 15.05.09
Erster Durchgang: Drucksache. 001/09 (PDF)


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