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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 345/09 (PDF) vom 24.04.09



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 217. Sitzung am 23. April 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Arbeit und Soziales - Drucksache 016/12697 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten

  • Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Opferentschädigungsgesetzes - Drucksache 016/12273 -

mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

  • 1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:
    • a) In Nummer 3 wird folgender Doppelbuchstabe dd angefügt:
      • dd) Dem neuen Absatz 3 werden folgende Sätze angefügt:

        "Zur Vereinfachung der Abrechnung erstattet der Bund den Ländern in einem pauschalierten Verfahren jeweils 22 Prozent der ihnen nach Absatz 1 und 2 entstandenen Ausgaben. Der Bund überprüft in einem Abstand von fünf Jahren, erstmals im Jahr 2014, die Voraussetzungen für die in Satz 1 genannte Quote.""

    • b) Folgende Nummer 4 wird angefügt:
      • "4. § 5 wird wie folgt geändert:
        • aa) In Absatz 1 wird die Angabe "(1)" gestrichen.
        • bb) Absatz 2 wird aufgehoben."
  • 2. Nach Artikel 1 wird folgender Artikel 2 eingefügt:

    "Artikel 2
    Änderung des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes

    • Dem § 17 des Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Juli 1997 (BGBl. I S. 1620), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2904) geändert worden ist werden folgende Sätze angefügt:

      "Zur Vereinfachung der Abrechnung erstattet der Bund den Ländern in einem pauschalierten Verfahren jeweils 57 Prozent der ihnen nach den §§ 3 und 4 entstandenen Kosten. Der Bund überprüft in einem Abstand von fünf Jahren, erstmals im Jahr 2014, die Voraussetzungen für die in Satz 3 genannte Quote."

  • 3. Der bisherige Artikel 2 wird Artikel 3 und folgender Satz 2 wird angefügt. "Davon abweichend treten Artikel 1 Nummer 3 Doppelbuchstabe dd und Artikel 2 mit Wirkung vom 1. Januar 2009 in Kraft."


Fristablauf: 15.05.09
Initiativgesetz des Bundestages


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