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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 358/05 (PDF) vom 13.5.05



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes

811. Sitzung (27.05.2005):

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 175. Sitzung am 12. Mai 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit und Soziale Sicherung - Drucksache 015/5488 - den von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/ die GRÜNEN eingebrachten

Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes - Drucksache 015/5314 -

mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe a wird wie folgt gefasst:
,a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:

(2) Für Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem nach Anlage 1 oder Anlage 2 Nr. 1 bis 3 bis zum 17. März 1990, in denen eine Beschäftigung oder Tätigkeit ausgeübt wurde als

  • 1. Mitglied, Kandidat oder Staatssekretär im Politbüro der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands,
  • 2. Generalsekretär, Sekretär oder Abteilungsleiter des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands (SED) sowie als Mitarbeiter der Abteilung Sicherheit bis zur Ebene der Sektorenleiter oder als die jeweiligen Stellvertreter,
  • 3. Erster oder Zweiter Sekretär der SED-Bezirks- oder Kreisleitung sowie Abteilungs- oder Referatsleiter für Sicherheit oder Abteilungsleiter für Staat und Recht,
  • 4. Minister, stellvertretender Minister, oder stimmberechtigtes Mitglied von Staats- oder Ministerrat oder als ihre jeweiligen Stellvertreter,
  • 5. Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates, Vorsitzender des Staatsrats oder Vorsitzender des Ministerrats sowie als in diesen Ämtern ernannter Stellvertreter,
  • 6. Staatsanwalt in den für vom Ministerium für Staatssicherheit sowie dem Amt für Nationale Sicherheit durchzuführenden Ermittlungsverfahren zuständigen Abteilung I der Bezirksstaatsanwaltschaften,
  • 7. Staatsanwalt der Generalstaatsanwaltschaft der DDR,
  • 8. Mitglied der Bezirks- oder Kreis-Einsatzleitung,
  • 9. Staatsanwalt oder Richter der I-A-Senate

ist den Pflichtbeitragszeiten als Verdienst höchstens der jeweilige Betrag der Anlage 5 zugrunde zu legen."


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