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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 365/05 (PDF) vom 18.5.05



Antrag der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen
Entschließung des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur dinglichen Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG)

Der Ministerpräsident Magdeburg, den 18. Mai 2005

des Landes Sachsen-Anhalt


An den

Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Präsident, die Landesregierung Sachsen-Anhalt hat beschlossen, dem Bundesrat den beigefügten Entwurf einer

  • Entschließung des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur dinglichen Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG) mit dem Antrag zuzuleiten, die Entschließung zu fassen.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 811. Sitzung des Bundesrates am 27. Mai 2005 zu setzen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.
Sachsen und Thüringen haben sich diesem Antrag als Mitantragsteller angeschlossen.


Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Wolfgang Böhmer

Entschließung des Bundesrates zum Entwurf eines Gesetzes zur dinglichen Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG)

Der Bundesrat beschließt:

Der Bundesrat fordert den Bundestag auf, seine Beratungen zum Entwurf eines Gesetzes zur dinglichen Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG) unverzüglich abzuschließen und einen Gesetzesbeschluss herbeizuführen.

Begründung

Der Bundesrat hat am 11.06.2004 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur dinglichen Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen (Forderungssicherungsgesetz - FoSiG) beim Bundestag einzubringen (BR-Drs. 458/04 (PDF) Beschluss). Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, die Zahlungsmoral durch ein Bündel von Maßnahmen zu stärken. Zum einen sollen Handwerksbetriebe in die Lage versetzt werden, ihre Werklohnforderung effektiv zu sichern. Zum anderen sollen die verfahrensrechtlichen Vorschriften im Sinne einer einfacheren Titelerlangung geändert werden.

Der Bundestag hat sich mit dem Gesetzentwurf in erster Lesung am 22.10.2004 befasst. Der Gesetzentwurf ist zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen worden. Die Ausschussberatungen sind jedoch nach wie vor nicht abgeschlossen.

Die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen werden insbesondere die Situation der Handwerksbetriebe in der Bauwirtschaft verbessern. Dieser ohnehin seit Jahren krisengeschüttelte Wirtschaftsbereich bedarf dringend der Verbesserungen, die der Gesetzentwurf vorsieht. Weitere Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren können nicht hingenommen werden.


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