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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 365/1/08 vom 20.06.08



Empfehlungen der Ausschüsse
Entwurf eines ... Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung (Verdeckter Zugriff auf Informationssysteme) - Antrag des Freistaates Bayern -

846. Sitzung des Bundesrates am 4. Juli 2008

A.

  • 1. Der federführende Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung beim Deutschen Bundestag einzubringen:

Zu Artikel 1 Nr. 1 ( § 100k Abs. 1 StPO)

In Artikel 1 Nr. 1 § 100k Abs. 1 sind nach dem Wort "erheben" die Wörter "und aufzuzeichnen" einzufügen.

Begründung (nur für das Plenum):

Es handelt sich lediglich um eine redaktionelle, nicht um eine inhaltliche

Änderung: Der Wortlaut von § 100k Abs. 1 StPO-E sieht das "Erheben" von Daten vor. Ausweislich der Entwurfsbegründung ist insoweit sowohl das Sichten als auch das Kopieren bestehender Datenbestände gewollt (vgl. BR-Drs. 365/08 (PDF) , S. 9, Absatz 3).

Ähnlich wie in den §§ 100a und 100c StPO, die zwischen "Überwachen" bzw. "Abhören" und "Aufzeichnen" unterscheiden, sollte in § 100k StPO-E zwischen dem Erheben und dem Aufzeichnen unterschieden werden.

B.

  • 2. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.

C.

  • 3. Der federführende Rechtsausschuss schlägt dem Bundesrat vor, Staatsministerin Dr. Beate Merk (Bayern) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zur Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen zu bestellen.

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