umwelt-online [Aktuell ] [Preise (PDF)] [BR ] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]  

Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 371/06(B) HTML PDF vom 07.07.06



Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung von Verordnungen zum Schutz vor Geflügelpest

Der Bundesrat hat in seiner 824. Sitzung am 7. Juli 2006 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:

Zu Artikel 2 (§ 1 Satz 1, Satz 3 - neu - GeflPestNutzV)

Artikel 2 ist wie folgt zu fassen:

"Artikel 2
Änderung der Nutzgeflügel-Geflügelpestschutzverordnung

Die Nutzgeflügel-Geflügelpestschutzverordnung vom 15. März 2006 (eBAnz AT11 2006 V1), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 26. April 2006 (eBAnz AT20 2006 V1), wird wie folgt geändert:

  • 1. § 1 wird wie folgt geändert:
    • a) In Satz 1 werden nach den Wörtern "oder des Ausbruchs der Geflügelpest" die Wörter ", hervorgerufen durch aviäres Influenzavirus des Subtyps H5N1," eingefügt.
    • b) Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt:

      § 20 der Geflügelpest-Verordnung findet keine Anwendung bei der Aufhebung von gemäß § 3 angeordneten Maßnahmen.

  • 2. § 12 Satz 2 wird aufgehoben."

Begründung

Zu Nr. 1

Die Einfügung von den Wörtern "hervorgerufen durch aviäres Influenzavirus des Subtyps H5N1" dient der Klarstellung, dass die Nutzgeflügel-Geflügelpestschutzverordung lex specialis zur Gefügelpest-Verordnung ist. Bislang ließ sich dies lediglich indirekt aus § 1 und § 2 der Nutzgeflügel-Geflügelpestschutzverordnung ableiten.

Die Einfügung, dass § 20 der Geflügelpest-Verordnung bei der Aufhebung der Maßnahmen im Sperrbezirk, Beobachtungsgebiet und der Kontrollzone - nicht jedoch bei der Aufhebung der Maßnahmen im Seuchenobjekt - nicht anwendbar ist, dient ebenfalls der Klarstellung des Gewollten und somit der Erleichterung des Vollzugs durch die zuständigen Behörden.

Zu Nr. 2

Siehe Vorlage


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.