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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 378/09 (PDF) vom 24.04.09



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 217. Sitzung am 23. April 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/12718 - den von der Bundesregierung eingebrachten

  • Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im patentanwaltlichen Berufsrecht - Drucksache 016/12061 -

mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

  • 1. Der Gesetzesüberschrift wird folgende Fußnote angefügt:

    * Dieses Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. EU (Nr. ) L 376, S. 36).

  • 2. In Artikel 1 Nummer 14 wird dem § 30 folgender Satz angefügt:

    Die Verwaltungsverfahren können über eine einheitliche Stelle nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes abgewickelt werden.

  • 3. In Artikel 1 Nummer 21 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb werden die Wörter "zur Patentanwaltschaft" durch die Wörter "als Patentanwaltsgesellschaft" ersetzt.
  • 4. Artikel 3 wird wie folgt gefasst:

    "Artikel 3
    Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. September 2009 in Kraft. § 30 Satz 2 in Artikel 1 Nummer 14 tritt am 28. Dezember 2009 in Kraft."


Fristablauf: 15.05.09
Erster Durchgang: Drucksache. 005/09 (PDF)


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