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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 380/05 (PDF) vom 27.5.05



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur"

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 175. Sitzung am 12. Mai 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen - Drucksache 015/5485 - den von der Bundesregierung eingebrachten

Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur" - Drucksache 015/4998(neu)

-

mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:

  • 1. § 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:

    "Dazu soll sie das Bewusstsein für Baukultur bei Bauschaffenden und in der Bevölkerung stärken und die Qualität, Nachhaltigkeit und Leistungsfähigkeit des Planungs- und Bauwesens in Deutschland national wie international herausstellen."

  • 2. § 3 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:

    (3) Der Konvent hat die Aufgabe, eine öffentliche Standortbestimmung zur Baukultur in Deutschland vorzunehmen und kontinuierlich fortzuentwickeln, besondere Leistungen im Bereich der Baukultur zu würdigen und Handlungsbedarf in diesem Bereich aufzuzeigen."

  • 3. § 4 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

    (2) Die Stiftung ist gehalten, das zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Kapital auch durch Einwerbung von Zuwendungen und Spenden Dritter aufzubringen."

  • 4. § 7 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

    (1) Der Stiftungsrat besteht aus 13 Mitgliedern:

    • 1. vier Mitglieder entsendet der Deutsche Bundestag aus seiner Mitte,
    • 2. je ein Mitglied entsenden das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, das Bundesministerium der Finanzen sowie die für Angelegenheiten der Kultur und der Medien zuständige oberste Bundesbehörde,
    • 3. sechs Mitglieder entsendet der Konvent der Baukultur.

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