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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 380/14 (PDF) vom 29.08.14



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Achtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 46. Sitzung am 3. Juli 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft - Drucksache 18/1983 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes - Drucksachen 18/1780, 18/1966 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 19.09.14
Erster Durchgang: Drucksache. 182/14 (PDF)

Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:

  • "b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
    • aa) In Satz 1 werden die Wörter "auf Drittlandsmärkten nach Artikel 103p der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007" durch die Wörter "in Mitgliedstaaten nach Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe a und in Drittländern nach Artikel 45 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013" ersetzt.
    • bb) In den Sätzen 2 und 3 werden jeweils die Wörter "1 Million Euro" durch die Wörter "1 Million 500 Tausend Euro" ersetzt.
    • cc) Nach Satz 3 wird folgender Satz eingefügt:

      "Von dem in Satz 2 genannten Betrag sind 500 Tausend Euro ausschließlich für Maßnahmen der Absatzförderung in Mitgliedstaaten zu verwenden."

    • dd) In dem neuen Satz 5 werden die Wörter "Sätze 1 und 2" durch die Wörter "Sätze 1 und 2, Satz 2 auch in Verbindung mit Satz 4," ersetzt."

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