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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | zu385/13 vom 17.05.13



Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 240. Sitzung am 16. Mai 2013 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 - Drucksachen 17/12955, 17/13400 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b der Beschlussempfehlung auf Drucksache 17/13400 angenommen.

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Als Ergebnis einer effektiven Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) muss ein verantwortungsvoller Umgang mit Biozidprodukten sichergestellt sein. Zugleich gilt es, die rechtlichen Vorgaben für die Schädlingsbekämpfung so zu gestalten, dass diese auch in der Hand fach- und sachkundiger, privater und professioneller Anwender nach wie vor uneingeschränkt flächendeckend wirksam eingesetzt werden können. Der Vollzug der betreffenden Vorgaben soll dabei möglichst unbürokratisch erfolgen und mit vertretbarem wirtschaftlichem Aufwand realisiert werden.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

  • - im Rahmen der diesbezüglich laufenden Gespräche in der Bund/LänderArbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit darauf hinzuwirken, dass der Sachkundenachweis für die Anwendung von blutgerinnungshemmenden Rodentiziden auch von Privatanwendern möglichst unbürokratisch und mit vertretbarem wirtschaftlichem Aufwand erbracht werden kann, - dabei insbesondere auch darauf hinzuwirken, dass der für die Anwendung von Rodentiziden zu erbringende Sachkundenachweis auch durch innovative Formen der Fach- und Sachkundevermittlung, beispielsweise in der Form geeigneter Online-Schulungen in Zusammenarbeit mit den Herstellern, erbracht werden kann,
  • - in Kontakt mit den Herstellern darauf hinzuwirken, dass geeignete technische Maßnahmen zur Risikominderung entwickelt und bestehende weiter verbessert werden, um potenzielle Risiken einzuhegen, die mit dem Einsatz von Rodentiziden einhergehen können, beispielsweise einer Sekundärvergiftung von Nicht-Zielorganismen.

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