umwelt-online [Aktuell ] [Preise (PDF)] [BR ] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]  

Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 390/13 (PDF) vom 17.05.13



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Bundesförderung der Investitionen in den Ersatz der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen im Schienengüterfernverkehrsnetz

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 240. Sitzung am 16. Mai 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 17/13494 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Bundesförderung der Investitionen in den Ersatz der Schienenwege der öffentlichen nicht bundeseigenen Eisenbahnen im Schienengüterfernverkehrsnetz - Drucksache 17/13021 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 07.06.13
Erster Durchgang: Drs. 109/13 (PDF)

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. § 1 Absatz 4 wird wie folgt geändert:

  • a) Satz 1 wird wie folgt geändert:
    • aa) In Nummer 1 wird die Angabe "40" durch die Angabe "30" ersetzt.
    • bb) In Nummer 2 werden die Angabe "22,5 Tonnen" durch die Wörter "mindestens 20 Tonnen" und die Angabe " 8 Tonnen" durch die Wörter "mindestens 6,4 Tonnen" ersetzt.
    • cc) Nummer 3 wird wie folgt gefasst:

      "3. die eine nicht bundeseigene Eisenbahn betreibt und an denen sie auch zur Durchführung von Ersatzmaßnahmen berechtigt ist,".

    • dd) In Nummer 4 werden die Wörter "den letzten drei Jahren" durch die Wörter "dem letzten Jahr" ersetzt.
  • b) Satz 3 wird wie folgt gefasst:

    "Unter den Voraussetzungen des Satzes 1 Nummer 2 bis 4 werden auch Schienenwege in Serviceeinrichtungen nach § 2 Absatz 3c Nummer 4 bis 6 und 8 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2396; 1994 I S. 2439), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. September 2012 (BGBl. I S. 1884) geändert worden ist, gefördert."

2. § 2 wird wie folgt geändert:

  • a) Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gefasst:

    "50 Prozent der Planungskosten sind zuwendungsfähig, wenn die gesamten Planungskosten 13 Prozent der Baukosten nicht übersteigen."

  • b) In Absatz 2 Satz 2 werden nach den Wörtern "selbstschuldnerische Bankbürgschaft" die Wörter "oder eine vergleichbare Sicherheit" eingefügt.

Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.