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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 391/1/09 vom 12.05.09



Antrag des Landes Schleswig-Holstein
Entwurf einer ... Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung - Antrag der Freien und Hansestadt Hamburg -

Punkt 36 der 858. Sitzung des Bundesrates am 15. Mai 2009

Der Bundesrat möge beschließen, die Vorlage für den Erlass einer Rechtsverordnung gemäß Artikel 80 Abs. 3 des Grundgesetzes der Bundesregierung nach Maßgabe folgender Änderung zuzuleiten:

Zu Artikel 2 - neu - (§ 3 Absatz 1 Nummer 3 und 4 bis 9 - neu - FerReiseV)

Nach Artikel 1 ist folgender Artikel 2 einzufügen:

"Artikel 2
Änderung der Ferienreiseverordnung

§ 3 Absatz 1 der Ferienreiseverordnung vom 13. Mai 1985 (BGBl. I S. 774), die zuletzt durch die Verordnung vom 13. Juni 2008 (BGBl. I S. 1024) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  • 1. In Nummer 3 wird am Ende der Punkt durch ein Komma ersetzt.
  • 2. Folgende Nummern 4 bis 9 werden angefügt:

    "4. Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen,

  • 5. Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt,
  • 6. Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören, wie zum Beispiel Ausstellungs-, Film- und Fernsehfahrzeuge sowie Schaustellerfahrzeuge (Schaustellerfahrzeuge auch mit Anhänger),
  • 7. selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
  • 8. Einsatzfahrten von Bergungs-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen,
  • 9. Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t geführt werden.".

Folgeänderungen:

  • a) Im Vorblatt ist die Bezeichnung der Verordnung wie folgt zu ändern: "Entwurf einer ...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften".
  • b) In Abschnitt A des Vorblatts ist folgender Absatz anzufügen:

    "Neben einer Änderung des § 30 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung ist auch eine entsprechende Änderung der korrespondierenden Vorschrift in § 3 Absatz 1 Ferienreiseverordnung geboten."

  • c) In Abschnitt B des Vorblatts ist der Text wie folgt zu fassen:

    "Beschluss eines Verordnungsantrags zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften."

  • d) Die Bezeichnung der Verordnung ist wie folgt zu ändern: "Entwurf einer ...Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften".
  • e) In der Eingangsformel ist die Paragraphenangabe wie folgt zu fassen:

    "§ 6 Absatz 1 Nummer 3 des Straßenverkehrsgesetzes".

  • f) Der bisherige Artikel 2 wird Artikel 3.
  • g) In Abschnitt I der Begründung ist folgender Satz anzufügen:

    "In diesem Zusammenhang ist auch die Ferienreiseverordnung entsprechend anzupassen."

  • h) In Abschnitt II der Begründung ist nach der Begründung zu Artikel 1 folgender Text einzufügen:
    • "Zu Artikel 2 (Änderung der Ferienreiseverordnung)

      Entsprechend der bisherigen Rechtsetzungspraxis ist auch künftig eine Einheitlichkeit der Fahrverbotsregelungen für Lastkraftwagen anzustreben. Hierzu bedarf es einer Angleichung der Bestimmungen in § 30 Absatz 3 Satz 2 StVO und in § 3 Absatz 1 Ferienreiseverordnung. Diese Vereinheitlichung ist aus Gründen der Rechtsklarheit und des Bürokratieabbaus geboten."

  • i) In Abschnitt II der Begründung ist die bisherige Überschrift "Zu Artikel 2 (Inkrafttreten)" durch die Überschrift "Zu Artikel 3 (Inkrafttreten)" zu ersetzen.

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Entsprechend der bisherigen Rechtsetzungspraxis ist auch künftig eine Einheitlichkeit der Fahrverbotsregelungen für Lastkraftwagen anzustreben. Hierzu bedarf es einer Angleichung der Bestimmungen in § 30 Absatz 3 Satz 2 StVO und in § 3 Absatz 1 Ferienreiseverordnung. Diese Vereinheitlichung ist aus Gründen der Rechtsklarheit und des Bürokratieabbaus geboten.


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