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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 392/5/11 vom 08.07.11



Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien

Punkt 55 d der 885. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2011

Der Bundesrat möge beschließen, zu dem Gesetz gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses aus folgendem Grund zu verlangen:

Zu Artikel 5 Nummer 6, Anlag? 3.,Zeilen 4 und 5 Biomasseverordnung

In Artikel 5 Nummer 6 (Anlage 3) wird in der neuen Zeile Nummer 4 vor dem Wort "Zwischenfrucht" das Wort "mehrjährig" eingefügt,

In Artikel 5 Nummer 6 (Anlage 3) wird in der neuen Zeile Nummer 8 vor dem Wort "Zwischenfrucht" das Wort "mehrjährig" eingefügt.

Begründung:

Durch die durch den Bundestag beschlossene Formulierung sollte ausgeschlossen werden, dass Grünland gefordert wird. Die Formulierung ist aber so gewählt, dass Kleegras und Luzerngras betroffen sind. Das ist nicht gewollt.


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