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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 400/3/19 vom 08.10.19



Antrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen

Punkt 34 der 981. Sitzung des Bundesrates am 11. Oktober 2019

Der Bundesrat empfiehlt, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Zu Artikel 1 (§ 4 Absatz 1 Nummer 2 InvKG)

Artikel 1 § 4 Absatz 1 Nummer 2 ist wie folgt zu fassen:

"2. Verkehr einschließlich der Bundesstraßen, soweit die Gemeinden Träger der Straßenbaulast sind, ohne Landes- und Kommunalstraßen, insbesondere zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden sowie Schienenbahnen, die nicht Eisenbahnen des Bundes sind, im Rahmen des öffentlichen Personennahverkehrs,"

Begründung:

Mit dem Vorschlag wird klargestellt, dass der Bau oder Ausbau von Bundesfernstraßen, für die im Falle von Ortsdurchfahrten in Abweichung von § 5 Absatz 1 FStrG nicht der Bund, sondern die Gemeinden Träger der Straßenbaulast sind (vgl. § 5 Absatz 2, Absatz 2a FStrG), mit den Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104b GG gefördert werden kann.


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