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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 412/18(B) HTML PDF vom 19.10.18



Beschluss des Bundesrates
Verordnung über das Inverkehrbringen von Anbaumaterial von Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenarten
(Anbaumaterialverordnung - AGOZV)

Der Bundesrat hat in seiner 971. Sitzung am 19. Oktober 2018 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:

Zur Inhaltsübersicht (Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 zu § 8),

Zu Anlage 4 (Klammerzusatz zur Überschrift)

  • a) In der Inhaltsübersicht sind in Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 in der Überschrift zu § 8 die Wörter "mit Ausnahme von sonstigen Unterlagen, die keiner Sorte zugehören" zu streichen.
  • b) In Anlage 4 ist im Klammerzusatz zur Überschrift die Angabe " § 4 Absatz 1 und 4" durch die Angabe " § 4 Absatz 2 und 4" zu ersetzen.

Begründung:

Die unter Buchstaben a und b vorgeschlagenen Änderungen dienen der formalen Richtigstellung.


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