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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 415/10 (PDF) vom 08.07.10



Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 55. Sitzung am 8. Juli 2010 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses - Drucksache 17/2402 - zu dem ... Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes angenommen.


Fristablauf: 22.07.10
Anrufung des Vermittlungsausschusses: Drucksache. 284/10(B) HTML PDF


Deutscher Bundestag Drucksache 17/2402
17. Wahlperiode 05. 07. 2010

Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem ... Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes - Drucksachen 17/1147, 17/1604, 17/1950 -


Berichterstatter im Bundestag: Abgeordneter Jörg van Essen
Berichterstatter im Bundesrat: Minister Prof. Dr. Wolfgang Reinhart

Der Bundestag wolle beschließen:

Das vom Deutschen Bundestag in seiner 40. Sitzung am 6. Mai 2010 beschlossene

  • ...Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

wird nach Maßgabe der in der Anlage zusammengefassten Beschlüsse geändert.

Gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuss beschlossen dass im Deutschen Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist.

Berlin, den 5. Juli 2010

Der Vermittlungsausschuss

Thomas Strobl Jörg van Essen Prof. Dr. Wolfgang Reinhart
Vorsitzender Berichterstatter Berichterstatter

Anlage
... Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes


Zu Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d (§ 20 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1, 2, 3 EEG)

Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe d § 20 Absatz 4 Satz 1 wird wie folgt geändert:

  • a) In Nummer 1 wird die Angabe "15 Prozent" durch die Wörter "12 Prozent, und wenn die Anlage nach dem 30. September 2010 in Betrieb genommen wurde, um weitere 3 Prozent" ersetzt.
  • b) In Nummer 2 wird die Angabe "11 Prozent" durch die Wörter "8 Prozent, und wenn die Anlage nach dem 30. September 2010 in Betrieb genommen wurde, um weitere 3 Prozent" ersetzt.
  • c) In Nummer 3 wird die Angabe "16 Prozent" durch die Wörter "13 Prozent, und wenn die Anlagen nach dem 30. September 2010 in Betrieb genommen wurde, um weitere 3 Prozent" ersetzt.

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