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Empfehlungen der Ausschüsse
Verordnung zur Aussetzung und Ergänzung von Merkmalen sowie zur Einschränkung des Kreises der zu Befragenden nach dem Agrarstatistikgesetz
(Agrarstatistikverordnung - AgrStatV)

938. Sitzung des Bundesrates am 6. November 2015

A

  • 1. Der federführende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:

    Zu § 2 Satz 1 Nummer 1

    In § 2 Satz 1 Nummer 1 sind nach den Wörtern "Betriebe mit Teichen" die Wörter "ohne nennenswerten kontinuierlichen Durchfluss" einzufügen.

    Begründung:

    Die Aquakulturstatistik unterscheidet zwischen "Betriebe mit Teichen" (= Typ Karpfenteich) in § 2 Satz 1 Nummer 1 und "Betriebe mit Anlagen ohne Kreislaufführung" (= Typ Forellenteich) in § 2 Satz 1 Nummer 2.

    Fachtechnisch werden auch Anlagen nach § 2 Satz 1 Nummer 2 häufig als Teiche bezeichnet. Die Formulierung "Betriebe mit Teichen" in der Verordnung unterstellt, dass in Satz 1 Nummer 2 keine Teichanlagen betroffen sind. Für Teiche der Nummer 1 ist eine zusätzliche, differenzierende Bezeichnung erforderlich, die mit den Wörtern "ohne nennenswerten kontinuierlichen Durchfluss" erreicht wird, damit keine Missverständnisse entstehen.

B

  • 2. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.

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