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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 433/06 (PDF) vom 20.06.06



Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen Haushaltsführung 2006
Einwilligung für die Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen bei Kapitel 0814 Titel 518 01 gemäß § 38 Abs. 1 S. 2 BHO
(Übernahme einer zehnjährigen Mietgarantie für ein Wohnbauprojekt der amerikanischen Streitkräfte im Bereich Grafenwöhr)

Der Parlamentarische Staatssekretär Berlin, den 16. Juni 2006
beim Bundesminister der Finanzen
Karl Diller MdB
II B 5 - Fi 0111 - 027/06 (PDF)

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Harry Carstensen

Sehr geehrter Herr Präsident,

gemäß § 4 Abs. 2 HG in Verbindung mit § 37 Abs. 4 BHO teile ich mit, dass das Bundesministerium der Finanzen auf Antrag des Bundesministeriums der Finanzen (Ressort) seine Einwilligung

  • - zur Inanspruchnahme einer im Entwurf des HHG 2006 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigung (fällig in den Haushaltsjahren 2017 - 2026 mit jeweils 8,3 Mio. €)
  • - zur überplanmäßigen Erhöhung dieser Verpflichtungsermächtigung um 8 Mio. € (fällig in den Haushaltsjahren 2017 - 2026 mit jeweils 800 T€) während der Vorläufigen Haushaltsführung 2006 erteilt hat.

Begründung

Mietgarantie im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Mietvertrages durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit einem privaten Investor über 830 Einfamilienhäuser zur Unterbringung der US-Streitkräfte am Truppenübungsplatz Grafenwöhr.

Auf eine vorherige Unterrichtung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages musste gemäß § 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 23 Haushaltsgesetz 2005 aus zwingenden Gründen verzichtet werden. Der Haushaltsausschuss des 16. Deutschen Bundestages könnte hiermit frühestens am 28. Juni 2006 befasst werden. Da im vorliegenden Fall der Mietvertragsabschluss am 19. Juni 2006 zur Wahrung des Baubeginns für eine termingemäße Fertigstellung von 830 Einfamilienhäusern für die US-Streitkräfte am Truppenübungsplatz Grafenwöhr unterzeichnet werden muss, war eine vorherige Bewilligung erforderlich.


Mit freundlichen Grüßen
Karl Diller


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