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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 433/15 (PDF) vom 23.09.15



Antrag der Länder Niedersachsen, Bayern, Brandenburg, Schleswig-Holstein
Entschließung des Bundesrates: Familien stärken - Betreuungsangebote ausweiten: Frei werdende Betreuungsgeldmittel zukunftsweisend verwenden

Der Niedersächsische Ministerpräsident Hannover, 23. September 2015

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Volker Bouffier

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierungen von Niedersachsen, Bayern, Brandenburg und Schleswig-Holstein haben beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates: Familien stärken - Betreuungsangebote ausweiten: Frei werdende Betreuungsgeldmittel zukunftsweisend verwenden zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates in die Tagesordnung der 936. Sitzung des Bundesrates am 25. September 2015 aufzunehmen und eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung des Ministerpräsidenten Stefan Wenzel

Entschließung des Bundesrates: Familien stärken - Betreuungsangebote ausweiten: Frei werdende Betreuungsgeldmittel zukunftsweisend verwenden

Der Bundesrat möge Folgendes beschließen:

  • 1. Anlässlich des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld vom Juli 2015 fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, die für das Betreuungsgeld vorgesehenen Mittel ungeschmälert den Ländern für eine Verbesserung der Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen. Die Aufteilung der Mittel soll hierbei gemäß dem Königsteiner Schlüssel erfolgen.
  • 2. Der Bundesrat bekennt sich zur familienpolitischen Verantwortung der Länder, wie es im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ausdruck kommt.
  • 3. Die Regionalisierung der Mittel erachtet der Bundesrat als sinnvoll, da so den unterschiedlichen föderalen Modellen (oder Notwendigkeiten) der Kinderbetreuung Rechnung getragen wird.
  • 4. Der Bundesrat würdigt ausdrücklich die Fortschritte, die Bund, Länder und Kommunen gemeinsam in den letzten Jahren beim Ausbau der frühkindlichen Betreuung und Bildung in Deutschland erreicht haben. Zudem unterstreicht der Bundesrat die gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die Entfaltungsmöglichkeiten der Familien zu stärken. Dazu gehört, dass Eltern die von ihnen gewünschte Kinderbetreuung verwirklichen können.
  • 5. Dennoch besteht aus Sicht des Bundesrates weiterhin erheblicher Bedarf für eine quantitative und qualitative Weiterentwicklung der frühkindlichen Förderung. Angesichts der Herausforderungen, vor denen Deutschland in der Zukunft steht, kann diese Aufgabe nur als eine gesamtgesellschaftliche begriffen werden.
  • 6. Der Bundesrat bittet daher die Bundesregierung, umgehend in Besprechungen mit den Ländern über die Verwendung der frei werdenden Mittel für die Betreuungsmöglichkeiten von Kindern einzutreten. Den Ländern obliegt dabei die Entscheidung, welche Maßnahmen durch die frei werdenden Mittel gefördert werden. Dies kann sowohl die bedarfsgerechte quantitative und qualitative Weiterentwicklung der frühkindlichen Betreuung und Bildung als auch die direkte finanzielle Unterstützung der Familien sein.

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