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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 443/1/18 vom 12.11.18



Empfehlungen der Ausschüsse
Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Abschaffung der jahreszeitlich bedingten Zeitumstellung und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/84/EG

COM (2018) 639 final; Ratsdok. 12118/18

972. Sitzung des Bundesrates am 23. November 2018

A

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

  • 1. Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission ihren Vorschlag [nur wenige Wochen nach Ende der öffentlichen Konsultation] vorgelegt hat. [An der Konsultation haben sich 4,6 Millionen Menschen aus allen europäischen Mitgliedstaaten beteiligt, mehr als bei jeder anderen Konsultation.] Der Bundesrat erinnert zudem daran, dass einer der wichtigsten Gründe für die Einführung der Zeitumstellung das Einsparen von Energie war. Dieses fällt jedoch nur gering aus.
  • 3. Der Bundesrat erachtet den von der Kommission vorgesehenen Zeitrahmen als sehr ambitioniert.
  • 4. Der Bundesrat stimmt der Kommission darin zu, dass die unkoordinierte Einführung verschiedener Standardzeiten in den Mitgliedstaaten schädlich für den Binnenmarkt und die Menschen wäre. Er betont, dass dauerhafte Zeitunterschiede zwischen Deutschland und einem Nachbarstaat in Folge unterschiedlich festgelegter Standardzeiten den grenzüberschreitenden Austausch beeinträchtigen würden. Er weist darauf hin, dass dies negative Auswirkungen auf die grenzüberschreitende Erbringung von Handwerks- und anderen Dienstleistungen, den internationalen Handel, den Verkehr und die Logistik hätte. Auch grenzüberschreitend tätige Pendlerinnen und Pendler wären von einem Zeitunterschied zwischen Nachbarstaaten betroffen.
  • 5. Der Bundesrat ist insbesondere der Auffassung, dass die Entstehung isolierter Zeitinseln in Europa vermieden werden muss. Er vertritt die Auffassung, dass die Kommission eine stärker koordinierende Rolle übernehmen sollte.
  • 6. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung daher auf, die Entscheidung über die zukünftige Standardzeit der Bundesrepublik in enger Abstimmung mit den Regierungen der Nachbarstaaten zu treffen.

B

  • 7. Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.

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