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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 443/2/05 vom 06.07.05



Antrag des Freistaates Bayern
Gesetz zur Änderung des Vierten und Sechsten Buches Sozialgesetzbuch

TOP 5 der 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005 Der Bundesrat möge die folgende Entschließung fassen:

  • 1. Der Bundesrat sieht von der Anrufung des Vermittlungsausschusses ab. Angesichts der aktuellen Finanzsituation der Rentenversicherung bleibt keine andere Möglichkeit. Ohne die mit dem Gesetz beabsichtigte Maßnahme würde es voraussichtlich zu einer Anhebung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung um 0,5 Prozentpunkte auf 20 Prozent für 2006 kommen. Diese würde die Wirtschaft noch stärker belasten als die frühere Fälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge und würde eine konjunkturelle Erholung damit erheblich erschweren. Die überaus problematische Situation der Rentenfinanzen hat dabei allein die Bundesregierung zu verantworten.
  • 2. Der Bundesrat stellt fest, dass die Vorverlegung der Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrages keinerlei korrigierenden Einfluss auf die bestehenden strukturellen Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Die neuerliche Notmaßnahme der Bundesregierung belastet stattdessen die Wirtschaft und die öffentlichen Haushalte. Gerade für kleinere, unterkapitalisierte Arbeitgeber mit Liquiditätsengpässen könnte dies sogar die Insolvenzgefahr erhöhen. Die Notmaßnahme führt außerdem insbesondere für Branchen, die auf Stundenbasis abrechnen, zu einer dauerhaften, kostenintensiven Bürokratisierung, weil vorzunehmende Vorabüberweisungen ständig im Folgemonat nachkorrigiert werden müssen.
  • 3. Die Bundesregierung dokumentiert mit der beabsichtigten Maßnahme, dass sie weiterhin kurzfristige Notmaßnahmen in Kauf nimmt, anstatt die Rentenfinanzen dauerhaft durch tragfähige, zukunftsfähige Reformmaßnahmen sicherzustellen. Der Bundesrat hat in der Vergangenheit mehrfach die vertrauensschädigende Wirkung der von der Bundesregierung ergriffenen Notmaßnahmen aufgezeigt und auf die Notwendigkeit einer Weichenstellung hin zu einer grundlegenden Konsolidierung der Rentenversicherung hingewiesen. Die Entwicklung der Einnahmesituation in der Rentenversicherung bestätigt die Bedenken des Bundesrates nachdrücklich.

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