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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 443/3/07 vom 05.07.07



Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen zum Emissionshandel im Hinblick auf die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012

Punkt 66 der 835. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2007

Für den Fall, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss nicht einberuft, möge er die nachfolgende Entschließung fassen:

  • 1. Der Bundesrat begrüßt die Intention der Bundesregierung, im Rahmen der Schaffung einer Rechtsgrundlage für den Handel mit Emissionsberechtigungen für die Zuteilungsperiode 2008 bis 2012 die Regeln für den Emissionshandel zu vereinfachen und somit für mehr Transparenz zu sorgen.

    Er bedauert zugleich, dass im Interesse eines fristgerechten Inkrafttretens des Gesetzes elementare Fragen des Emissionshandels nicht hinreichend geprüft und diskutiert werden konnten.

  • 2. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Ankündigung des BMU, in der folgenden Zuteilungsperiode bereits eine vollständige Auktionierung der Zertifikate vorzusehen, bei weitem verfrüht ist. Vielmehr bedarf ein solches Vorhaben einer sorgfältigen Analyse der Erfahrungs- und Folgewirkungen.
  • 3. Der Bundesrat weist des Weiteren darauf hin, dass für die Gestaltung der Versteigerung wichtige Verfahrensfragen noch ungeklärt sind. Dies betrifft vor allem den Turnus der Versteigerung, die Wahl der Versteigerungsart sowie Regelungen, die einen Missbrauch bei der Preisbildung ausschließen.

    Der Bundesrat ist der Auffassung, dass er bei der Verfahrensgestaltung zur Veräußerung bzw. Versteigerung der Emissionsberechtigungen zu beteiligen ist.

  • 4. Der Bundesrat erwartet, dass die Bundesregierung die finanziellen Auswirkungen der Auktionierung im Bund - Länder - Verhältnis detailliert darstellt und konkrete Vorschläge für die Verwendung der Mittel macht. In diesem Zusammenhang erwartet der Bundesrat, dass die Erlöse aus der Versteigerung der Emissionsberechtigungen gezielt für Forschungs- und Entwicklungsmaßnahmen zur Senkung der Treibhausgas-Emissionen oder zur Senkung der Energiesteuer verwendet werden. An der Festlegung der Prioritäten ist der Bundesrat zu beteiligen.
  • 5. Der Bundesrat misst modernen CO₂ Abscheidetechnologien große Bedeutung bei der CO₂-Reduzierung zu. Insbesondere vor dem Hintergrund der eingegangenen Reduktionsverpflichtungen wie auch der Bedeutung der Entwicklung des technischen Knowhows in Deutschland wird die Bundesregierung gebetenen, die politischen, rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Entwicklungen und den Einsatz moderner und zukunftsweisender Technologien zu schaffen.

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