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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 445/14 (PDF) vom 02.10.14



Mitteilung des Präsidenten
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertengruppen der Kommission im Rahmen des Arbeitsplans der Europäischen Union für den Sport
(2014 bis 2017)

Die gemeinsame Liste der Beratungsgremien bei Kommission und Rat (Abschnitt I Nummer 2 der Bund-Länder-Vereinbarung) soll um nachfolgende Expertengruppen der Kommission im Rahmen des Arbeitsplans der Europäischen Union für den Sport (2014 bis 2017)1 ergänzt werden:

  • a) Expertengruppe "Spielabsprachen" 2
  • b) Expertengruppe "Good Governance" 2

    Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für die Arbeitsgruppen zu a) und b) je eine Bundesratsbeauftragte oder einen Bundesratsbeauftragten zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.

  • c) Expertengruppe "Gesundheitsfördernde körperliche Aktivität"

    Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diese Arbeitsgruppe eine/n Bundesratsbeauftragte/n für die Ausarbeitung der Empfehlungen zur Förderung des Sportunterrichts an Schulen3 und eine/n Bundesratsbeauftragte/n für die Aufgaben der Expertengruppe im Übrigen2 zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.

  • d) Expertengruppe "Management von Humanressourcen im Sport" 2

    Der Bundesrat kann gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG i.V.m. Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung für diese Arbeitsgruppe eine/n Bundesratsbeauftragte/n für den Bereich der EU-Leitlinien für die Duale Karriere und eine/n Bundesratsbeauftragte/n für die Aufgaben der Expertengruppe im Übrigen zur ständigen Teilnahme (Liste A) benennen.

    Diese Expertengruppen ersetzen und strukturieren die bisherigen Expertengruppen der Kommission4 in diesem Bereich inhaltlich neu.

  • 1. Entschl. v. 21.05.2014, ABl. C 183 v. 14.06.2014, S. 12 (vgl. AE-Nr. 140055)
  • 2. Das Vorschlagsrecht liegt beim Ausschuss für Innere Angelegenheiten.
  • 3. Das Vorschlagsrecht liegt beim Ausschuss für Kulturfragen.
  • 4. vgl. BR-Drucksache 597/11 (PDF) = AE-Nr. 110787

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