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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 455/09 (PDF) vom 22.05.09



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas"

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 222. Sitzung am 14. Mai 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Kultur und Medien - Drucksache 016/12976 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer "Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas" - Drucksache 016/12230 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

In Artikel 1 wird Nummer 4 wie folgt gefasst:

"4. § 6 wird wie folgt gefasst:"

§ 6 Direktor oder Direktorin

  • (1) Der Direktor oder die Direktorin wird vom Kuratorium für fünf Jahre bestellt. Die wiederholte Bestellung ist zulässig. Erster Direktor wird am ... (einsetzen: Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes) der bisherige Geschäftsführer der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas.
  • (2) Der Direktor oder die Direktorin führt die Beschlüsse des Kuratoriums aus und führt die Geschäfte der Stiftung.""


Fristablauf: 12.06.09
Erster Durchgang: Drucksache. 064/09 (PDF)


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