umwelt-online [Aktuell ] [Preise (PDF)] [BR ] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]  

Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 476/13 (PDF) vom 06.06.13



Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge
(Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz - AltvVerbG)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 243. Sitzung am 6. Juni 2013 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses - Drucksache 17/13721 - zu dem Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz - AltvVerbG) angenommen.

Anrufung des Vermittlungsausschusses: Drucksache. 072/13(B) HTML PDF

Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz - AltvVerbG) - Drucksachen 17/10818, 17/12219, 17/12220, 17/12628 -

Berichterstatter im Bundestag:
Abgeordneter Dr. Michael Meister
Berichterstatter im Bundesrat: Staatsminister Dr. Carsten Kühl

Der Bundestag wolle beschließen:

Das vom Deutschen Bundestag in seiner 219. Sitzung am 3 1. Januar 2013 beschlossene Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz - AltvVerbG) wird nach Maßgabe der in der Anlage zusammengefassten Beschlüsse geändert.

Gemäß § 10 Absatz 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuss beschlossen, dass im Deutschen Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist.

Berlin, den 5. Juni 2013
Der Vermittlungsausschuss

StroblDr. MeisterDr. Kühl
VorsitzenderBerichterstatterBerichterstatter

Anlage
Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz - AltvVerbG)

Zu Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa (§ 10 Absatz 3 Satz 1 EStG), Nummer 10 Buchstabe b (§ 92a Absatz 2 Satz 3 EStG)

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

  • 1. In Nummer 1 Buchstabe c Doppelbuchstabe aa wird in § 10 Absatz 3 Satz 1 die Angabe "24 000 Euro" durch die Angabe "20 000 Euro" ersetzt.
  • 2. In Nummer 10 Buchstabe b wird in § 92a Absatz 2 Satz 3 die Angabe "1 Prozent" durch die Angabe "2 Prozent" ersetzt.

Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.