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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | zu 487/07(B) HTML PDF vom 14.12.07



Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Ersten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anwendung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften für die Beihilfe für Energiepflanzen bei der Verarbeitung im landwirtschaftlichen Betrieb im Jahr 2007

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 10. Dezember 2007 zu der o. g. Entschließung des Bundesrates wie folgt Stellung genommen:

Der Bundesrat hat in der o.g. Entschließung die Zukunft der obligatorischen Flächenstilllegung und der Beihilfe für Energiepflanzen angesprochen. Diese Themen, sollten auch im Rahmen der anstehenden sogenannten Health Checks der GAP erörtert werden. Die Bundesregierung vertritt dazu folgende Position:

  • 1. Die obligatorische Flächenstilllegung wurde 1992 zur Stabilisierung des EU-Getreidemarktes eingeführt. Seitdem haben sich die Rahmenbedingungen deutlich geändert:

    Die Gemeinsame Agrarpolitik wurde im Rahmen der Agenda 2000 und der Reformen von 2003 stärker am Markt ausgerichtet, die Nachfrage nach nachwachsenden Rohstoffen hat deutlich zugenommen und die Lage auf den Getreidemärkten hat sich entspannt.

    Die Flächenstilllegung ist deshalb als Instrument der Angebotskontrolle immer weniger gerechtfertigt und sollte deshalb abgeschafft werden. Dies würde auch erheblich zur Vereinfachung des Systems der Direktzahlungen beitragen.

    Um den ökologischen Nutzen zu bewahren, die die Flächenstilllegung teilweise hat, sollten insbesondere die Agrarumweltmaßnahmen der 2. Säule der GAP ausgebaut werden.

  • 2. Die Beihilfe für Energiepflanzen wurde im Rahmen der GAP-Reform von 2003 eingeführt. Die Beihilfe beträgt bei einer garantierten Höchstfläche von 2 Mio. ha 45 €/ha und wird an Landwirte gezahlt, die einen Anbau- und Liefervertrag mit einem Landhändler oder Verarbeitungsbetrieb abschließen.

    Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Beihilferegelung wenig sinnvoll ist, weil

    • - die wichtigsten Energiepflanzen angesichts hoher Energiepreise und staatlicher Förderung bereits wettbewerbsfähig sind und deshalb Mitnahmeeffekte auftreten,
    • - Verwaltung und Kontrolle des Vertragsanbaus von Energiepflanzen extrem bürokratisch sind.

    Deshalb tritt die Bundesregierung im Rahmen des Health Checks für eine Abschaffung der Beihilfe ein.


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