umwelt-online [Aktuell ] [Preise (PDF)] [BR ] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]  

Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 491/12 (PDF) vom 31.08.12



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 187. Sitzung am 28. Juni 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 17/10164 - den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Täterverantwortung - Drucksache 17/1466 - in beigefügter Fassung angenommen.

Fristablauf: 21.09.12
Erster Durchgang: Drucksache. 093/10 (PDF)

Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung

Vom ...

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 153a der Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  • 1. Absatz 1 wird wie folgt geändert:
    • a) Satz 2 wird wie folgt geändert:
      • aa) In Nummer 5 wird nach dem Wort "erstreben" das Wort "oder" gestrichen.
      • bb) Nach Nummer 5 wird folgende Nummer 6 eingefügt:

        "6. an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen oder".

      • cc) Die bisherige Nummer 6 wird Nummer 7.
    • b) In Satz 3 werden die Wörter "Nr. 1 bis 3, 5 und 6" durch die Wörter "Nummer 1 bis 3, 5 und 7" und wird die Angabe "Nr. 4" durch die Wörter "Nummer 4 und 6" ersetzt.
    • c) In Satz 7 wird die Angabe "Nr. 1 bis 5" durch die Wörter "Nummer 1 bis 6" ersetzt.
  • 2. Folgender Absatz 4 wird angefügt:

    (4) § 155b findet im Fall des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 6, auch in Verbindung mit Absatz 2, entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, dass personenbezogene Daten aus dem Strafverfahren, die nicht den Beschuldigten betreffen, an die mit der Durchführung des sozialen Trainingskurses befasste Stelle nur übermittelt werden dürfen, soweit die betroffenen Personen in die Übermittlung eingewilligt haben. Satz 1 gilt entsprechend, wenn nach sonstigen strafrechtlichen Vorschriften die Weisung erteilt wird, an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen."

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 59a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  • 1. Satz 1 wird wie folgt geändert:
    • a) In Nummer 4 wird nach dem Wort "unterziehen" das Wort "oder" durch ein Komma ersetzt.
    • b) Nach Nummer 4 wird folgende Nummer 5 eingefügt:

      "5. an einem sozialen Trainingskurs teilzunehmen oder".

  • 2. In Satz 2 Halbsatz 2 wird die Angabe "Nr. 3 bis 5" durch die Wörter "Nummer 3 bis 6" ersetzt.

Artikel 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am ... [einsetzen: erster Tag des vierten auf die Verkündung folgenden Monats] in Kraft.


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.