umwelt-online [Aktuell ] [Preise (PDF)] [BR ] [Kataster ] [Support ] [Kontakt ] [Beratersuche ]  

Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 493/12 (PDF) vom 31.08.12



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Drittes Gesetz zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 187. Sitzung am 28. Juni 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Drucksache 17/10167 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften - Drucksache 17/9851 - unter Berücksichtigung einer offenbaren Unrichtigkeit nach § 122 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 21.09.12
Erster Durchgang: Drucksache. 177/12 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

  • a) Nummer 1 wird aufgehoben.
  • b) Die bisherigen Nummern 2 bis 9 werden die Nummern 1 bis 8.
  • c) Nummer 2 wird wie folgt gefasst:

    "2. § 23 Absatz 4 wird wie folgt gefasst:

    (4) Zur Aufdeckung rechtswidriger Inanspruchnahme von Wohngeld sind die Kapitalerträge auszahlenden Stellen, denen ein zu berücksichtigendes Haushaltsmitglied einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge erteilt hat, verpflichtet, der Wohngeldbehörde Auskunft über die Höhe der zugeflossenen Kapitalerträge zu erteilen. § 21 Absatz 3 Satz 4 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend. Ein Auskunftsersuchen der Wohngeldbehörde ist nur zulässig, wenn auf Grund eines Datenabgleichs nach § 33 der Verdacht besteht oder feststeht, dass Wohngeld rechtswidrig in Anspruch genommen wurde oder wird und dass das zu berücksichtigende Haushaltsmitglied, auch soweit es dazu berechtigt ist, nicht oder nicht vollständig bei der Ermittlung der Kapitalerträge mitwirkt. Die Auslagen für Auskünfte von Kapitalerträge auszahlenden Stellen, die durch die Ermittlung der rechtswidrigen Inanspruchnahme von Wohngeld entstanden sind, sollen abweichend von § 64 Absatz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch von der Person, die Wohngeld zu erstatten hat, erhoben werden.""

  • d) Nummer 6 Buchstabe b wird wie folgt gefasst:

    "b) In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort "Berichtszeitraums" durch das Wort "Erhebungszeitraums" ersetzt."

2. In Artikel 4 Satz 2 werden die Wörter "Nummer 5, 6 und 7 Buchstabe a und b Doppelbuchstabe aa" durch die Wörter "Nummer 4, 5 und 6" ersetzt.


Informationssystem - umwelt-online
Internet

Das Informationssystem umfaßt alle bei umwelt-online implementierten Dateien zu den Umweltmedien/Bereichen: Abfall, Allgemeines, Anlagentechnik, Bau, Biotechnologie, Energienutzung, Gefahrgut, Immissionsschutz, Lebensmittel & Bedarfsgegenstände, Natur-, Pflanzen-, Tierschutz, Boden/Altlasten, Störfallprävention&Katastrophenschutz, Chemikalien, Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz einschließlich des zugehörigen EU-Regelwerkes. Das Informationssystem wird kontinierlich entsprechend den Veröffentlichungen des Gesetzgebers aktualisiert.

Mit dem Lizenzerwerb wird die Nutzungsberechtigung des umwelt-online Informationssystems und die Nutzung des individuellen umwelt-online Rechtskatasters zum Nachweis der Rechtskonformität des Umweltmanagementsystems gemäß der DIN ISO 14001 bzw. der Ökoauditverordnung (EG)1221/2009, des Arbeitsschutzmanagementsystems gemäß OHSAS 18001 sowie des Energiemanagementsystems gemäß DIN ISO 50001 erworben.