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Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entschließung des Bundesrates zur Dringlichkeit einer Novellierung der Düngeverordnung

Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, 21. Oktober 2014

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Stephan Weil

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine Entschließung des Bundesrates zur Dringlichkeit einer Novellierung der Düngeverordnung zuzuleiten.

Ich bitte, den Entschließungsantrag gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung auf die Tagesordnung der Bundesratssitzung am 7. November 2014 zu setzen. Zugleich beantrage ich, eine sofortige Sachentscheidung herbeizuführen.

Mit freundlichen Grüßen
Hannelore Kraft

Entschließung des Bundesrates zur Dringlichkeit einer Novellierung der Düngeverordnung

  • 1. Der Bundesrat bedauert, dass die Bundesregierung entgegen den Ankündigungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft bisher keine Novelle der Düngeverordnung zur notwendigen Umsetzung der EGNitratrichtlinie vorgelegt hat. Er fordert die Bundesregierung daher auf, möglichst umgehend die Befassung des Bundesrates mit einem entsprechenden Verordnungsentwurf herbeizuführen.
  • 2. In diesem Zusammenhang wurde auf fachlicher und politischer Ebene im Übrigen bereits mehrfach auf die dringende Notwendigkeit einer frühzeitigen Länderbeteiligung hingewiesen. Eine vom Bund für spätestens September 2014 angekündigte Länder- und Verbändebeteiligung mit der Gelegenheit zur Stellungnahme ist jedoch bis heute nicht erfolgt.
  • 3. Der Bundesrat stellt mit Bedauern fest, dass infolge der langen Verzögerung der Novellierung bisher versäumt wurde, bei der Reduzierung der Gewässerbelastung durch Einträge aus der Landwirtschaft entscheidende Fortschritte zu erzielen, obwohl bereits seit Oktober 2012 ein umfassender Evaluierungsbericht einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Düngeverordnung vorliegt, der konkrete Regelungsvorschläge enthält.
  • 4. Durch das inzwischen von der EU-Kommission wegen unzureichender Umsetzung der Nitratrichtlinie eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland ist zusätzlicher Handlungsdruck entstanden. Dies geht zugleich mit finanziellen Risiken einher, die nach Auffassung des Bundesrates indessen wegen der zeitlichen Versäumnisse allein vom Bund zu tragen sind.

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