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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 505/1/17 vom 26.06.17



Empfehlungen der Ausschüsse
Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union
(Adhoc-Arbeitsgruppe des Rates "Artikel 50 EUV")

959. Sitzung des Bundesrates am 7. Juli 2017

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union empfiehlt dem Bundesrat, wie folgt zu beschließen:

Der Bundesrat benennt gemäß § 6 Absatz 1 EUZBLG in Verbindung mit Abschnitt I der Bund-Länder-Vereinbarung zur Teilnahme (Liste B) als Beauftragte des Bundesrates für die Adhoc-Arbeitsgruppe des Rates "Artikel 50 EUV" (Ratsarbeitsgruppe "Brexit") einen Vertreter des Freistaates Bayern, Bayerische Staatskanzlei (Ministerialrat Stefan Schumann) und einen Vertreter des LandesNiedersachsen, Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union (Richter am Landgericht Christian Fluß).


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