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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 513/09 (PDF) vom 29.05.09



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Investitions- und Tilgungsfonds"

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 224. Sitzung am 28. Mai 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie - Drucksache 016/13214 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens "Investitions- und Tilgungsfonds" - Drucksache 016/12662 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

  • 1. In Artikel 1 Nummer 2 wird das Wort "sechs" durch das Wort "neun" ersetzt.
  • 2. In der Anlage "Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Investitions- und Tilgungsfonds" (ITF)" wird in Satz 3 der Erläuterungen zu Titel 697 01 die Angabe "6" durch die Angabe "9" ersetzt.
  • 3. In der Anlage "Wirtschaftsplan des Sondervermögens "Investitions- und Tilgungsfonds" (ITF)" wird im Haushaltsvermerk Nummer 3 zu Titel 711 31 der folgende Satz angefügt:

    "Einbezogen werden können auch Nationale Kulturdenkmäler sowie internationale Kulturgüter."


Fristablauf: 19.06.09
Initiativgesetz des Bundestages


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