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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 516/17 (PDF) vom 23.06.17



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 240. Sitzung am 22. Juni 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur - Drucksache 18/12836 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst - Drucksache 18/11533 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 14.07.17
Erster Durchgang: Drucksache. 072/17 (PDF)

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Nummer 1 wird wie folgt gefasst:

,1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 13 wie folgt gefasst:

" § 13 Evaluierung".`

2. Nummer 3 wird wie folgt gefasst:

,3. § 6 Absatz 2a wird wie folgt gefasst:

  • (2a) Sofern nicht auf Grund anderer gesetzlicher Regelungen eine Pflicht zur Entrichtung von Gebühren besteht, sind folgende Dienstleistungen des Deutschen Wetterdienstes entgeltfrei:
    • 1. jene an Bund, Länder und Gemeinden und Gemeindeverbände nach § 4 Absatz 4,
    • 2. jene an die Allgemeinheit nach § 4 Absatz 1 Nummer 3 und Nummer 7 zur öffentlichen Verbreitung,
    • 3. die Bereitstellung von Geodaten und Geodatendiensten im Sinne des § 3 Absatz 1 und 3 des Geodatenzugangsgesetzes im Geoportal der nationalen Geodateninfrastruktur." `

    3. Nummer 4 wird wie folgt gefasst:

    ,4. § 13 wird wie folgt gefasst:

    " § 13 Evaluierung

    Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird die Anwendung der Regelungen in Artikel 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des DWD-Gesetzes vom ... [einsetzen: Datum der Ausfertigung] (BGBl. I S. ...) [einsetzen: Fundstelle des Gesetzes] nach Ablauf des Jahres 2019 evaluieren. Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag über die Ergebnisse der Evaluierung." `


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