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Drucksachen Startseite | Info | | Inhalt  Vorgang  | Inhalt | | 520/14 (PDF) vom 07.11.14



Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 63. Sitzung am 6. November 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 18/3066 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings - Drucksache 18/1774 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 28.11.14
Erster Durchgang: Drucksache. 185/14 (PDF)

1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

  • a) Die Angabe zu Artikel 5 wird gestrichen.
  • b) Die Angaben zu den Artikeln 6 und 7 werden die Angaben zu den Artikeln 5 und 6.

2. Artikel 1 Nummer 5 wird wie folgt geändert:

  • a) In Buchstabe a Doppelbuchstabe ee wird nach dem Wort "in" das Wort "delegierten" und werden nach dem Wort "Union" die Wörter ", die die Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (ABl. L 302 vom 17.11.2009, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 462/2013 (ABl. L 146 vom 31.5.2013) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung ergänzen," eingefügt und werden nach dem Wort "zuwiderhandelt" die Wörter ", die Ratingagenturen betrifft," gestrichen.
  • b) Buchstabe b wird wie folgt geändert:
    • aa) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter "des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (ABl. L 302 vom 17.11.2009, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 462/2013 (ABl. L 146 vom 31.5.2013) geändert worden ist," gestrichen.
    • bb) In Nummer 4 werden die Wörter "eine beauftragte Ratingagentur eine dort genannte Voraussetzung erfüllt" durch die Wörter "die beauftragten Ratingagenturen die dort genannten Voraussetzungen erfüllen" ersetzt.

3. Artikel 2 Nummer 8 wird wie folgt geändert:

  • a) In Buchstabe a wird nach dem Wort "in" das Wort "delegierten" und werden nach dem Wort "Union" die Wörter ", die die Verordnung (EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (ABl. L 302 vom 17.11.2009, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 462/2013 (ABl. L 146 vom 31.5.2013) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung ergänzen," eingefügt und werden nach dem Wort "zuwiderhandelt" die Wörter ", die Ratingagenturen betrifft," gestrichen.
  • b) In Buchstabe c wird Absatz 4b wie folgt geändert:
    • aa) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter "des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (ABl. L 302 vom 17.11.2009, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 462/2013 (ABl. L 146 vom 31.5.2013) geändert worden ist," gestrichen.
    • bb) In Nummer 4 werden die Wörter "eine beauftragte Ratingagentur eine der dort genannten Voraussetzungen erfüllt" durch die Wörter "die beauftragten Ratingagenturen die dort genannten Voraussetzungen erfüllen" ersetzt.

4. Artikel 3 Nummer 5 wird wie folgt geändert:

  • a) In Buchstabe a Nummer 4 werden die Wörter "eine beauftragte Ratingagentur eine dort genannte Voraussetzung erfüllt" durch die Wörter "die beauftragten Ratingagenturen die dort genannten Voraussetzungen erfüllen" ersetzt.
  • b) In Buchstabe b Nummer 6 werden die Wörter "oder Artikel 15 eine Unterrichtung der Anleger" durch die Wörter "eine Unterrichtung der Anleger oder entgegen Artikel 15 eine Unterrichtung der zuständigen Behörde" ersetzt.
  • c) In Buchstabe c Nummer 6 werden die Wörter "oder Artikel 16 eine Unterrichtung der Anleger" durch die Wörter "eine Unterrichtung der Anleger oder entgegen Artikel 16 eine Unterrichtung der zuständigen Behörde" ersetzt.

5. Artikel 4 Nummer 6 wird wie folgt geändert:

  • a) In Absatz 1 wird nach dem Wort "in" das Wort "delegierten" und werden nach dem Wort "Union" die Wörter ", die die Verordnung (EU) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (ABl. L 302 vom 17.11.2009, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 462/2013 (ABl. L 146 vom 31.5.2013) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung ergänzen," eingefügt und werden nach dem Wort "zuwiderhandelt" die Wörter ", die Ratingagenturen betrifft," gestrichen.
  • b) Absatz 2 wird wie folgt geändert:
    • aa) In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter "des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über Ratingagenturen (ABl. L 302 vom 17.11.2009, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 462/2013 (ABl. L 146 vom 31.5.2013) geändert worden ist," gestrichen.
    • bb) In Nummer 2 wird das Wort "vornimmt" durch das Wort "vornehmen" ersetzt.
    • cc) In Nummer 4 werden die Wörter "eine beauftragte Ratingagentur eine der dort genannten Voraussetzungen erfüllt" durch die Wörter "die beauftragten Ratingagenturen die dort genannten Voraussetzungen erfüllen" ersetzt.

6. Artikel 5 wird aufgehoben

7. Die Artikel 6 und 7 werden die Artikel 5 und 6.


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